Hausordnung Bootshaus Rietz

Bootshausordnung

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das Gesamte Bootshausgelände, einschließlich der Steganlage und ist ab dem 01.04.2022 gültig. Grundvoraussetzung ist die gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung untereinander.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Ordnung und Sicherheit

Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Gäste unserer Mieter können das Gelände in deren Anwesenheit nutzen und sind von ihren Gastgebern einzuweisen. Auf Kleinkinder und Nichtschwimmer ist im Besonderen zu achten, diese dürfen die Steganlagen nur in Begleitung von einem Erwachsenen betreten und haben Schwimmwesten zu tragen.

Das Baden ist nur im Bereich der Badeleiter gestattet. Ein sorgsamer und pfleglicher Umgang mit der gesamten Einrichtung incl. Inventar bzw. Bootsmaterial sollte selbstverständlich sein und auf Ordnung und Sauberkeit, speziell auch in den Sanitäranlagen, ist zu achten. Für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher. Die Steganlagen sind stets freizuhalten, es dürfen keine Gegenstände dort gelagert werden.

Das Eingangstor ist stets geschlossen zu halten (Tor geschlossen, Schloss offen). Auf dem Gelände einschließlich der Steganlagen und Booten, ist an Werktagen in der Zeit von 20.00-8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ruhestörender Lärm zu unterlassen. Es ist dabei auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten.

Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen und ihre Besitzer haben dafür Sorge zu tragen deren Hinterlassenschaften unverzüglich zu entsorgen. Auf dem gesamten Bootshausgelände besteht absolutes Rauchverbot, nur am Wasser bei den aufgestellten Aschenbechern, ist das Rauchen erlaubt.

Der Umgang mit offenem Feuer ist grundsätzlich untersagt. Es ist verboten fremde Boote oder fremdes Inventar zu betreten oder zu bewegen.

Reparaturarbeiten

Das Überholen von Booten (Schleifen, Lackieren) und Lagern von Bootsmaterialien ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hafenmeister erlaubt und wenn andere Boote nicht eingestaubt bzw. verschmutzt werden. Dasselbe gilt für die Benutzung der bootshauseigenen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel. Schweiß- und Brennarbeiten auf dem Gelände sind untersagt.

Umwelt

Beim Auftreten von Stäuben bei Schneid- und Schleifarbeiten ist eine Absaugung einzusetzen. Jeder Bootseigner hat seinen Bootsliegeplatz während und nach der Überholung sauber zu halten bzw. zu verlassen. Zum Schutz gegen Boden- und Wasserverunreinigung ist der Arbeitsbereich unter dem Boot mit einer ausreichend großen und reißfesten Plane abzudecken.

Umweltbeeinträchtigende Stoffe, wie Farbreste, Abschliff u.a., sind täglich zu entfernen. Auch bei Booten im Wasser sind Vorkehrungen zu treffen, dass eine Verschmutzung der Umwelt ausgeschlossen ist. Der Verbrauch von Wasser und Energie hat nach den Kriterien der Sparsamkeit zu erfolgen.

Treibstoff und Batterien

Im Bootshaus Rietz dürfen keine Batterien und Benzinkanister mit Treibstoff (Tanks für Außenbordmotoren, Reservekanister) gelagert werden, das gilt für das gesamte Bootshausgelände sowie im Besonderen für die Bootshallen (9-11) und die Garderobenhallen (13-17). Die Batterien für die Motorboote sind auf dem Boot in auslaufsicheren Batteriekästen aufzubewahren. Beim Tanken ist darauf zu achten, dass kein Benzin in die Umwelt gelangt.

Abfälle

Für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen sowie Leichtverpackungen stehen den Mietern Mülltonnen zur Verfügung. Recyclebare Abfälle, wie zum Beispiel Flaschen oder Papier, sind in die nächsten erreichbaren öffentlichen Sortiercontainer zu entsorgen. Glascontainer stehen direkt auf der anderen Straßenseite ggü. vom Eingangstor.

Die Lagerung und Entsorgung von Sonderabfällen ist auf dem Bootshausgelände nicht zulässig. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die bei ihm anfallenden Sonderabfälle sofort entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. (Farbdosen, Pinsel, Schleifstaub, alte Batterien) Zuwiderhandlung kann zur sofortgien Kündigung führen. Der Inhalt von Chemietoiletten mit handelsüblichen Zusätzen kann nach vorheriger Absprache mit dem Hafenmeister, entsorgt werden.

Parken

Auf dem Bootshausgelände stehen nur sehr begrenzt Parkplätze zur Verfügung, daher ist das Parken nur nach vorheriger Absprache mit dem Hafenmeister oder der Angestellten des Bootshauses erlaubt. Das Befahren des Geländes ist nur zum alleinigen Ein- und Ausladen von Bootsmaterialien gestattet. Auf dem Gelände ist in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Waschen oder Reparieren von Kraftfahrzeugen ist auf dem Bootshausgelände nicht gestattet.

Versicherung

Die Boote sind nur beim Ein- und Auswassern durch den Hafenmeister gegen eventuelle dadurch verursachte Transportschäden über das Bootshaus Rietz versichert. Während der Einlagerung oder Standnutzung ist der Bootseigner für die Versicherung verantwortlich, gleiches gilt für Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag etc.) Er haftet auch für Schäden, welche durch das Nichteinhalten der Bootshausordnung verursacht werden.

Lagerordnung

Der Lagerplatz wird vom Hafenmeister festgelegt und darf nicht eigenmächtig geändert werden. Die Hallen 9-11 dienen der Lagerung von Booten und sind nur von denjenigen zu betreten, die dort ihre Boote lagern. Das Abstellen von Fahrrädern in der Bootshalle ist grundsätzlich nicht gestattet. Die angrenzende Halle mit den gelben Toren ist die Werkstatt des Bootshauses und darf nicht ohne Zustimmung des Hafenmeisters oder der Angestellten betreten werden.

Das Abstellen und Lagern von Privat- oder Fremdeigentum geschieht auf eigene Gefahr, für Schäden oder Verlust übernimmt das Bootshaus keine Haftung. Das Eigentum ist mit Namen zu Kennzeichnen. Ein Anrecht auf einen bestimmten Liege- oder Lagerplatz besteht nicht. Der Hafenmeister wird die Plätze so aufteilen, dass der vorhandene Platz effektiv ausgenutzt werden kann.

Eine Weitervergabe des Bootsstandes durch den Nutzer ist unzulässig. Ist ein Boot für längere Zeit nicht im Hafen, so hat der Eigener den Hafenmeister zu informieren. Für die sichere Lagerung des Bootes ist der Eigner verantwortlich. Bei dem Transport mit eigenen Trailern, müssen die Trailer ausreichen stabil und gut lenkbar sein. Vor dem Auswassern sind Benzin, Petroleum, Propangas und andere leicht brennbare Flüssigkeiten oder Materialien aus dem Boot zu entfernen.

Die Boote müssen mit einer ordentlichen Hafenplane versehen sein. Bei Booten um die sich nicht gekümmert wird, behält sich das Bootshaus vor den Mietvertrag zu kündigen. Die Festmacherleinen bei Wasserliegeplätzen müssen ordentlich und für das Boot zulässig und mit Ruckdämpfern versehen sein. Reifen zum Abpolstern der Boote dürfen im gesamten Hafen nicht verwendet werden. Boote, Ruderblätter, Außenborder u.a. dürfen nicht in die Fahrrinne hinter den Dalben ragen.

Die Verlegung von Elektrokabeln zum Bootsstand (Land und Wasser) ist nur zu Reparatur- und Instandhaltungszwecken oder zum Batterieladen gestattet. Stecker und Kupplungen sollen spritzwassergeschützt angebracht und schlagfest sein.

Aktuelle Kundeninformation

Bootshaus Berlin - Bootshaus Rietz in Berlin Schmöckwitz

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Wir bitten alle Gäste, Reservierungen einige Tage oder Wochen im voraus zu tätigen. Alle Bootsverleih & Bootscharter Angebote findest du auf unserer Buchungswebseite.

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